Verband der Oecotrophologen e.V. (VDOE)
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Erschienen in der VDOE POSITION 4/2011
Für Absolventen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge, die eine Tätigkeit in der Ernährungsberatung anstreben, wird es in Zukunft einheitliche und klar definierte Kriterien für die Zulassung zur Zertifizierung bzw. Registrierung für die primärpräventive Ernährungsberatung geben. Darauf einigten sich die zertifizierenden Institutionen DGE, VDOE, VFED und QUETHEB mit den Hochschulen und Universitäten, die entsprechende Studiengänge anbieten.
Die Zulassungskriterien wurden erforderlich, weil die Studienlandschaft der Oecotrophologie bzw. Ernährungswissenschaften durch die Neuordnung der Studiengänge und die neuen Bachelor- und Masterabschlüsse heterogener und damit unübersichtlicher geworden ist. Es gibt inzwischen stark spezialisierte Bachelorstudiengänge, bei denen nicht mehr gewährleistet ist, dass ausreichend beratungsrelevante Grundlagen im Themenbereich Ernährung und Diätetik bzw. in Beratung und Kommunikation vermittelt werden. Die beteiligten Institutionen trafen sich auf Einladung der DGE und entwickelten gemeinsam entsprechende Zulassungskriterien. Sie orientierten sich dabei u. a.
an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten (DiätAss-APrV), weshalb auch der VDD beratend an den Sitzungen teilnahm.
Die Zulassungskriterien umfassen neben naturwissenschaftlichen und biologischmedizinischen Grundlagen auch eine Mindeststundenzahl in Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften sowie in Ernährungsmedizin und Diätetik. Grundlagen der Beratungskompetenzen sollen durch Lehr- oder Weiterbildungsveranstaltungen in Ernährungspsychologie, -soziologie
sowie in Beratung und Kommunikation nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind Kenntnisse in folgenden Bereichen empfehlenswert: Ernährungs- und Verbraucherbildung, Gesundheitswissenschaften, Verbraucherpolitik, Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Gemeinschaftsverpflegung, Gesundheitssystem und Versorgungskonzepte in Deutschland, Grundzüge des Qualitätsmanagements und Projektmanagements sowie Wissenschaftliches Arbeiten. Ebenso wünschenswert und an manchen Hochschulen verpflichtend sind Praktika in der Ernährungsberatung. Sinnvoll sind auch Beratungstrainings und Supervision.
Im Studium früh auf Bausteinauswahl achten
Der VDOE empfiehlt allen Studierenden, die sich nach ihrem Hochschulabschluss für die Ernährungsberatung weiterqualifizieren möchten, während ihres Studiums frühzeitig die empfohlenen Bausteine der Zulassungskriterien zu wählen. Ein Bachelorstudiengang umfasst insgesamt 180 ECTS, die Zulassungskriterien haben einen Umfang von 75 ECTS (siehe Tabelle). Für die konkrete Umsetzung der Zulassungskriterien geben die Universitäten und Fachhochschulen mit oecotrophologischen und ernährungswissenschaftlichen Studiengängen ab dem Wintersemester 2011/ 2012 jeweils spezifische Informationen an ihre Studierenden heraus, mit welchem Studienschwerpunkt oder mit welcher Modulauswahl die geforderten Inhalte abgedeckt werden können. Erstmals sind die Zulassungskriterien von den Studienabsolventen nachzuweisen, die ihren Abschluss im WS 2014/2015 erhalten. In der Übergangsphase (Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit ab geschl. Bachelor- oder Masterstudium, derzeit Studierende) erfolgt die Überprüfung der Voraussetzungen in Anlehnung an diese
Zulassungskriterien.
Zur Entwicklung der Zulassungskriterien setzten sich die verschiedenen zertifizierenden Institutionen mit den Hochschulen an einen Tisch. Beteiligt waren dabei:

Dr. Maike Groeneveld
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VDOE ist freiberuflich als Fachautorin und Ernährungsberaterin und -therapeutin tätig.
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