Verband der Oecotrophologen e.V. (VDOE)
Reuterstr. 161
53113 Bonn
Tel.: 0228 28922-0
Fax: 0228 28922-77
vdoe~vdoe.de
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Das Zertifikat existiert seit 1994 und ist eine Zusatzqualifikation, die auch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden ist. Es stellt ein Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und -therapie dar und dokumentiert, dass der Inhaber seine besondere fachliche Eignung nachgewiesen hat und sich berufsbegleitend regelmäßig weiterbildet. Wer das Zertifikat erlangt hat, erfüllt die Anbieterqualifikation für Ernährungsberater, die im
Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird.
Über 750 VDOE-Mitglieder haben mittlerweile das VDOE-Zertifikat erworben.
DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung
Zugangsvoraussetzungen
Aufbau des Zertifikats
Voraussetzungen für die Vergabe des Zertifikats
Erwerb des VDOE-Zertifikat-Logos
Nachzertifizierung/Aktualisierung
VDOE-Expertenpool
Der VDOE bietet Hochschul-Absolventen mit einem Diplom, Bachelor oder Master of Science in Oecotrophologie (mit ernährungswissenschaftlicher Ausrichtung) oder Ernährungswissenschaft den Zugang zum Zertifikat "Ernährungsberater/in VDOE" an.
Folgende Abschlüsse sind zugelassen:
Für das Zertifikat ist der Nachweis von 28 Seminartagen aus unterschiedlichen Themenbereichen (Bausteinen) nötig. Aus jedem Bereich ist eine festgelegte Anzahl an Seminartagen nachzuweisen.
Bausteine | erforderliche Seminartage |
Beratung | 8 |
Ernährung | 4 |
Erwachsenenbildung | 4 |
Gesundheitsförderung und Prävention | 6 |
Management | 6 |
Ein Seminartag umfasst in der Regel 7-8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Alle mit Bausteinen gekennzeichneten Seminare des VDOE-Weiterbildungsprogramms können für das Zertifikat angerechnet werden. Die Zuordnung der VDOE-Seminare zu den genannten Themenblöcken/Bausteinen ist in der jeweiligen Seminarbeschreibung aufgeführt. Weiterhin werden viele Seminare vergleichbarer Einrichtungen anerkannt. Zertifikatsbewerber sollten darauf achten, dass ein Baustein nicht vollständig durch einen einzigen Seminaranbieter abgedeckt wird. Eine Ausnahme bilden hierbei VDOE-Seminare. Im Rahmen der erforderlichen Seminartage in den einzelnen Bausteinen bleibt die Themenauswahl und die zeitliche Gestaltung dem einzelnen Zertifikatsanwärter überlassen.
Eine Voraussetzung für den Erwerb des VDOE-Zertifikats ist die
Mitgliedschaft beim Verband der Oecotrophologen e.V.
Übersicht über die Leistungen für VDOE-Mitglieder
Zudem sind 12 der insgesamt erforderlichen 28 Seminartage aus dem VDOE-Weiterbildungsprogramm zu absolvieren.
Die restlichen 16 Seminartage können durch vergleichbare Angebote anerkannter Weiterbildungsträger abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zudem die Belegung entsprechender Hochschulseminare im Bereich Beratung, die Ausbildereignungsprüfung, der Abschluss eines Referendariats oder eine Promotion mit ernährungswissenschaftlicher oder beratungsrelevanter Thematik.
Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist der Nachweis beruflicher Tätigkeiten in einem beratungsrelevanten Bereich der Oecotrophologie. Erforderlich ist entweder der Nachweis einer einjährigen Vollzeitstelle, einer zweijährigen Halbtagsstelle oder der Nachweis einer kontinuierlichen Honorartätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Zur „Anmeldung“ zum Zertifizierungsprozess benötigt der VDOE zunächst Kopien folgender Unterlagen von den Zertifikatsbewerbern:
Weiterhin sind folgende Nachweise einzureichen:
Die unabhängige Anerkennungskommission, die aus Vertretern der Universitäten/Hochschulen, einem Krankenkassenvertreter, dem VDOE-Vorstand sowie der Fachreferentin des VDOE besteht, entscheidet nach Durchsicht und Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen/Nachweise zweimal jährlich über die Vergabe der Zertifikate.
Für die Anerkennung im Frühjahr sind alle nötigen Unterlagen bis zum 15. Januar, für die Anerkennung im Herbst bis zum 15. Juli in der Geschäftsstelle einzureichen. Sollte das letzte benötigte Seminar in dem Zeitraum Februar/März bzw. Juli/August stattfinden, sind dem VDOE exakte Angaben über den Titel, das Datum und den Seminaranbieter bereits bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli vorab mitzuteilen und die Teilnahmebescheinigung hierzu unverzüglich nachzureichen.
Nach Prüfung der vollständig eingegangenen Unterlagen, der Zustimmung durch die Anerkennungskommission und nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 60,00 Euro zzgl. MwSt., erhält der neue Zertifikatsinhaber seine Zertifikats-Urkunde. Die Gebühr schließt die Möglichkeit der Nutzung des
VDOE-Zertifikat-Logos bis zum Ende des dritten Jahres nach Vergabe des Zertifikats ein, soweit ein Logo-Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.
* Als Nachweise der Berufstätigkeit eignen sich:
Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen von Kooperationspartnern, Ärzten, Auftraggebern, Bildungsstätten, Firmen, Krankenkassen….
In den Bescheinigungen sollte aufgeführt sein:
Das VDOE-Logo ist eine beim Deutschen Patentamt rechtlich geschützte Bildmarke des Verbandes. Die Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos ist daher nur mit Genehmigung des Verbandes möglich und im Einzelnen in einer
Logo-Richtlinie geregelt. Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss eines VDOE-Logo-Nutzungsvertrags, der u.a. zur Beachtung der Grundsätze der Berufsordnung verpflichtet. So kann das Logo von Freiberuflern zur Werbung für die angebotene Dienstleistung beispielsweise auf Visitenkarten, Briefpapier, Praxisschildern, Praxisbroschüren und im Internet personengebunden genutzt werden.
Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig, wobei das Kalenderjahr des Erwerbs nicht mit eingerechnet wird. Für die Aktualisierung des Zertifikats muss der Zertifikatsinhaber seine kontinuierliche Weiterbildung zwischen dem Datum des Zertifikatserwerbs und dem angegebenen Ablaufdatum dokumentieren.
Seit 2009 gilt für die Nachqualifizierung ausschließlich das
Punktesystem, das der VDOE gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und dem Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) entwickelt hat.
Innerhalb von drei Jahren werden 50 Fortbildungspunkte für die Aktualisierung des Zertifikats benötigt. In einem
Dokumentationsbogen sind die besuchten Veranstaltungen mit ihren Fortbildungspunkten aufzulisten. Die Punkte können mit den
Erklärungen zum Punktesystem selbst berechnet werden.
Die Auflistung ist zusammen mit den dazugehörigen aussagekräftigen Bescheinigungen bis spätestens 15. November vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Geschäftsstelle einzureichen. Nach erfolgreicher Überprüfung der Nachweise wird das Zertifikat ab dem 1. Januar des Folgejahres für die kommenden drei Jahre verlängert.
Die Bearbeitungsgebühr für die Nachqualifizierung beträgt für Mitglieder 40,00 Euro zzgl. MwSt.. Dieser Betrag schließt die Möglichkeit ein, einen bestehenden Vertrag über die Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos zu verlängern oder zu erwerben.
Wird die Frist für die Nachqualifizierung nicht eingehalten, erlischt die Gültigkeit des Zertifikats und die Logonutzung ist nicht mehr möglich. Eine Aktualisierung ist in Ausnahmefällen zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die erforderlichen Weiterbildungsnachweise für den gesamten Zeitraum nachgereicht werden.
Bei allen Zertifikatsinhabern, die sich kontinuierlich fortbilden, wird bei einer Aufnahme in den
VDOE-Expertenpool zusätzlich zu Kontaktdaten und Profil das VDOE-Zertifikat-Logo abgebildet.

Urte Brink
Referentin Ernährungsberatung und Weiterbildung
Seit 1996 setzen Oecotrophologen in Ernährungsberatung und -therapie auf das VDOE-Zertifikat.
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