Verband der Oecotrophologen e.V. (VDOE)
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Der VDOE bietet Absolventen, die das Hochschulstudium der Oecotrophologie, der Haushalts- und/oder Ernährungswissenschaften mit einem Diplom, Bachelor oder Master of Science abgeschlossen haben, das Zertifikat "Ernährungsberater/in VDOE" an.
Das Zertifikat ist ein Qualitätsmerkmal für fachkundige Ernährungsberatung und -therapie. Es dokumentiert, dass der Inhaber seine besondere fachliche Eignung nachgewiesen hat und sich berufsbegleitend regelmäßig weiterbildet. Mit dem Zertifikat wird zudem die Anbieterqualifikation für Ernährungsberater erfüllt, die in den Leitlinien des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird. Über 500 VDOE-Mitglieder haben das VDOE-Zertifikat bereits erworben.
Für das Zertifikat ist der Nachweis von 28 Seminartagen aus den Themenbereichen Beratung, Erwachsenenbildung, Gesundheitsförderung und Prävention, Management, Ernährung nötig. Aus jedem Bereich ist eine festgelegte Anzahl an Seminartagen nachzuweisen.
Bausteine | erforderliche Seminartage |
Beratung | 8 |
Erwachsenenbildung | 4 |
Gesundheitsförderung und Prävention | 6 |
Management | 6 |
Ernährung | 4 |
Ein Seminartag umfasst in der Regel 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Alle
Seminare des VDOE-Weiterbildungsprogramms können für das Zertifikat angerechnet werden. Die Zuordnung der Seminare zu den genannten Themenblöcken/Bausteinen ist in der jeweiligen Seminarbeschreibung aufgeführt. Weiterhin werden viele Seminare vergleichbarer Einrichtungen anerkannt. Zertifikatsbewerber sollten darauf achten, dass ein Baustein nicht vollständig durch einen Seminaranbieter abgedeckt wird. Eine Ausnahme bilden hierbei VDOE-Seminare. Die Themenauswahl und die zeitliche Gestaltung bleiben dem einzelnen Zertifikatsanwärter überlassen.
Eine Voraussetzung für den Erwerb des VDOE-Zertifikats ist die Mitgliedschaft beim Verband der Oecotrophologen e.V. und dass mindestens 12 Seminartage beim VDOE absolviert werden.
Hierfür werden ausschließlich die VDOE-Seminare aus dem VDOE-Weiterbildungprogramm berücksichtigt.
Die restlichen 16 Seminartage können durch vergleichbare Qualifikationen abgedeckt werden. Berücksichtigt werden kann u. a. die Teilnahme an Seminaren anderer anerkannter Weiterbildungsträger, die Belegung entsprechender Hochschulseminare im Bereich Beratung, die Ausbildereignungsprüfung, der Abschluss eines Referendariats oder eine Promotion mit ernährungswissenschaftlicher oder beratungsrelevanter Thematik.
Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist der Nachweis beruflicher Tätigkeiten in einem beratungsrelevanten Bereich der Oecotrophologie. Erforderlich ist entweder der Nachweis einer einjährigen Vollzeitstelle, einer zweijährigen Halbtagsstelle oder der Nachweis einer kontinuierlichen Honorartätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Von Zertifikatsbewerbern benötigt der VDOE Kopien folgender Unterlagen:
Die unabhängige Anerkennungskommission, die sich aus Vertretern deutscher Hochschulen/Fachhochschulen, dem VDOE-Vorstand sowie der Fachreferentin des VDOE zusammen setzt, entscheidet nach Durchsicht und Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen/Nachweise zweimal jährlich über die Vergabe der Zertifikate. Für die Anerkennung im Frühjahr sind alle nötigen Unterlagen bis zum 15. Januar, für die Anerkennung im Herbst bis zum 15. Juli in der Geschäftsstelle einzureichen.
Nach Prüfung der vollständig eingegangenen Unterlagen, der Zustimmung durch die Anerkennungskommission und nach Zahlung des Rechnungsbetrags der Zertifikatsgebühr von 60,00 Euro zzgl. MwSt., erhält der neue Zertifikatsinhaber seine Zertifikats-Urkunde. Die Gebühr schließt die Möglichkeit der Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos bis zum Ende des dritten Jahres nach Vergabe des Zertifikats ein, soweit ein Logo-Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.
Das VDOE-Logo ist eine beim Deutschen Patentamt rechtlich geschützte Bildmarke des Verbandes. Die Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos ist daher nur mit Genehmigung des Verbandes möglich und im Einzelnen in einer
Logo-Richtlinie geregelt. Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss eines VDOE-Logo-Nutzungsvertrags, der u.a. zur Beachtung der Grundsätze der Berufsordnung verpflichtet. So kann das Logo von Freiberuflern zur Werbung für die angebotene Dienstleistung beispielsweise auf Visitenkarten, Briefpapier, Praxisschildern, Praxisbroschüren und im Internet genutzt werden.
Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig, wobei das Kalenderjahr des Erwerbs nicht mit eingerechnet wird. Für eine Aktualisierung des Zertifikats müssen die Zertifikatsinhaber innerhalb dieser Zeit ihre Weiterbildung dokumentieren.
Seit 2009 gilt für die Nachqualifizierung ausschließlich das neue
Punktesystem, das der VDOE gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und dem Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) entwickelt hat. Innerhalb von drei Jahren werden 50 Fortbildungspunkte für die Aktualisierung des Zertifikats benötigt. In einem
Dokumentationsbogen sind die besuchten Veranstaltungen mit ihren Fortbildungspunkten aufzulisten. Die Punkte können mit den
Erklärungen zum Punktesystem selbst berechnet werden.
Die Auflistung ist zusammen mit den dazugehörigen aussagekräftigen Bescheinigungen bis spätestens 15. November vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Geschäftsstelle einzureichen. Nach erfolgreicher Überprüfung der Nachweise wird das Zertifikat ab dem 1. Januar des Folgejahres in Form einer schriftlichen Bestätigung für die kommenden drei Jahre aktualisiert. Die Bearbeitungsgebühr für die Nachqualifizierung beträgt 40,00 Euro zzgl. MwSt..
Dieser Betrag schließt die Möglichkeit ein, einen bestehenden Vertrag über die Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos zu verlängern.
Wird das Logo neu beantragt, beträgt die erste Nutzungsgebühr für drei Jahre 60,00 Euro zzgl. MwSt..
Wird die Drei-Jahres-Frist für die Nachqualifizierung nicht eingehalten, erlischt die Gültigkeit des Zertifikats vorübergehend und auch das Logo darf nicht mehr genutzt werden. Eine Aktualisierung ist jedoch in Ausnahmefällen auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die erforderlichen Weiterbildungsnachweise für den gesamten Zeitraum nachgereicht werden.
Bei allen Zertifikatsinhabern, die sich kontinuierlich fortbilden und den Logo-Nutzungs-Vertrag abgeschlossen haben, wird bei einer Aufnahme in den
VDOE-Expertenpool zusätzlich zu Kontaktdaten und Profil das VDOE-Zertifikat-Logo abgebildet.
Für Rückfragen steht Ihnen Mittwoch nachmittags und donnerstags
Urte Brink unter der Telefonnummer 0228-28922-32 gerne zur Verfügung.

Urte Brink
Referentin Ernährungsberatung und Weiterbildung