Hinweise für Suchende

Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Personen und erfolgt meist in Einzelgesprächen oder in Kleingruppen.  Das übliche Honorar liegt meist zwischen 80 € und 120 € pro Stunde (ggf. zzgl. MwSt.).

Ernährungstherapie richtet sich an Patient*innen mit ernährungsmitbedingten Erkrankungen oder krankheitsbedingten Ernährungsproblemen. Sie erfolgt in enger Kooperation mit der/m behandelnden Ärzt*in. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist erforderlich. Spezielle Erläuterungen zur Ausstellung der Bescheinigung für Beamt*innen sind hier hinterlegt. Das Honorar liegt meist zwischen 90 € bis 140 € pro Stunde. Bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sind die ernährungstherapeutischen Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Betriebliche Gesundheitsförderung
richtet sich an Betriebsangehörige im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Sie umfasst in erster Linie Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Ernährung am Arbeitsplatz. Alle hier gelisteten Fachkräfte erfüllen die Anbieterqualifikation der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention, so dass eine Abrechnung der Maßnahmen durch Krankenkassen möglich ist.

Ernährungsbildung, Ernährungsinformation und Ernährungsaufklärung vermittelt Ernährungsinformationen an gesunde Personen und erfolgt meistens in (größeren) Gruppen. Sie richtet sich häufig an bestimmte Zielgruppen und dient der Gesundheitsförderung und Prävention von ernährungsmitbedingten Erkrankungen.

Hier finden Sie ausschließlich zertifizierte bzw. registrierte Oecotropholog*innen und Ernährungswissenschaftler*innen. Diese Ernährungsfachkräfte sind verpflichtet, produktneutral und auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beraten. Außerdem weisen sie die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im “Leitfaden Prävention” geforderte Anbieterqualifikation auf, so dass die Beratungsleistungen von den Krankenkassen in der Regel bezuschusst werden können.

Die Gültigkeit der Zertifikate wird vom VDOE regelmäßig überprüft. Alle weiteren Angaben in der VDOE-Expertensuche erfolgen direkt durch die Expert*innen.

Der Bedarf an Ernährungsberatung und -therapie ist groß. Was viele nicht wissen: Die Bezeichnung “Ernährungsberater*in” ist rechtlich nicht geschützt. Wie aber lässt sich feststellen, ob die Beratungskräfte ausreichend qualifiziert sind?

 

Oecotropholog*innen und Ernährungswissenschaftler*innen beraten fachgerecht

 

Wenn Sie sich von Oecotropholog*innen bzw. Ernährungswissenschaftler*innen beraten lassen, können Sie davon ausgehen, dass diese durch ihr umfassendes Hochschulstudium die Grundvoraussetzungen für eine fachgerechte Ernährungsberatung erfüllen. Durch eine Zusatzausbildung wie z. B. das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” erlangen sie weitere Kenntnisse und Kompetenzen, die für den verantwortungsvollen Beruf des/der Ernährungsberater*in nötig sind. Ein solches Qualitätssiegel ist auch Voraussetzung für eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung der Beratungskosten durch Krankenkassen. Klären Sie also bereits im Vorgespräch, ob eine derartige “Kassenanerkennung” vorliegt. Selbstständige Ernährungsberater*innen, die Mitglied im VDOE sind und in den Rubriken, Ernährungsberatung in der Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und Ernährungstherapie gelistet sind, haben sich verpflichtet, produktneutral und auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beraten.

 

Checkliste für eine unabhängige und anerkannte Ernährungsberatung

 

Der Begriff „Ernährungsberater*in“ ist gesetzlich nicht geschützt. Mit dieser Checkliste bieten wir Ihnen eine Hilfestellung, wie Sie von den Krankenkassen anerkannte und professionelle unabhängige Ernährungsberater*innen finden.

 

So läuft eine professionelle Ernährungsberatung ab

 

Vor Beginn des Beratungsprozesses besprechen Sie meist in einem kostenlosen Informationsgespräch Ihr Anliegen mit der/dem Berater*in und legen gemeinsam das Ziel der Beratung fest. Anschließend werden Sie über den Ablauf und die Kosten der Beratung informiert und Ihr(e) Berater*in erstellt auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Im ersten Beratungsgespräch werden zunächst Ihre Angaben zum Gesundheitszustand, zur Lebenssituation und über die Einnahme von Medikamenten erfasst. Je nach Beratungsziel führen Sie anschließend für einige Tage ein Ernährungsprotokoll, das die Grundlage für weitere Beratungsgespräche bildet. Schritt für Schritt besprechen/erarbeiten Sie nun persönliche alltagstaugliche Ernährungsempfehlungen und setzen diese peu à peu in die Praxis um. Die Themen Einkauf, Zubereitung und Genuss sind häufig Bestandteil des Beratungsprozesses.

 

VDOE-Expertensuche bietet über 750 seriöse Adressen

 

Wenn Sie professionelle Beratungskräfte suchen, werden Sie in der Online-Expertensuche des VDOE fündig. Selbstständige VDOE-Mitglieder, die als Ernährungsberater*innen arbeiten, sind zusätzlich per Berufsordnung verpflichtet, fachgerecht und produktneutral zu arbeiten und sich kontinuierlich weiterzubilden. Hier sind die Kontaktdaten von über 700 registrierten Ernährungsberater*innen und -therapeut*innen zu finden.  Es lässt sich leicht nach PLZ, Ort, Themengebiet oder sonstigen Anforderungen wie Sprachkenntnissen recherchieren. Darüber hinaus sind dort auch weitere selbstständige Expert*innen aus dem gesamten Gebiet der Oecotrophologie (z. B. PR, Journalisten oder Schuldnerberatung) zu finden, so dass man insgesamt auf über 750 seriöse Adressen zurückgreifen kann.

Gesetzlich Versicherte

1. Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, um sich nach den Bezuschussungsmodalitäten zu erkundigen

2. Kontakt zu einer von Krankenkassen anerkannten Ernährungsberatungsfachkraft aufnehmen und/oder Suche in der VDOE-Expertensuche nach zertifizierten Spezialist*innen in der Nähe

3. Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie ggf. der aktuellen Blutwerte, Befundberichte und die Übersicht der Medikation an die Ernährungsfachkraft übergeben – vor der Beratung oder spätestens zum Erstgespräch

4. Gegebenenfalls fordert die Krankenkasse Sie auf, einen Kostenvoranschlag des/der Ernährungsberater*in vorzulegen

5. Original der Notwendigkeitsbescheinigung (und ggf. des Kostenvoranschlags) an die Krankenkasse übersenden und auf Rückmeldung warten

6. Ernährungsbezogene Leistung in Anspruch nehmen und Rechnung der Ernährungsfachkraft bezahlen

7. Antrag auf Bezuschussung/Rückerstattung der Leistungen bei der Krankenkasse stellen, mittels Vorlage der Rechnung und unter Angabe der Kontoverbindung

 

Privat Versicherte

Die Bezuschussung ist hier u. a. vom abgeschlossenen Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig. Daher sollten Privatversicherte im Vorfeld der Beratung und unter Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu ihrer Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe aufnehmen.

Weitere Infos zur Übernahme der Kosten der Ernährungsberatung durch die Beihilfe finden Sie hier.

Hinweise für Expert*innen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in der VDOE-Expertensuche aufgeführt zu werden:

  • Sie sind Mitglied im VDOE.
  • Sie bieten freiberufliche und/oder gewerbliche Dienstleistungen an.

Der Kostenbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr (zzgl. MWSt.) pro veröffentlichtem Adresseintrag. Der VDOE verwendet den Beitrag für die Pflege und Weiterentwicklung der Internetplattform, den Aufbau von Kooperationen sowie die Information wichtiger Zielgruppen, z.B. Krankenkassen, Verbände, Ärzt*innen, Medien und Unternehmen. 

Sie möchten in der VDOE-Expertensuche gelistet werden?

  1. Gehen Sie ins VDOE-Intranet mit Ihren Login Daten
  2. Klicken Sie auf Mein Expertenprofil
  3. Akzeptieren Sie die Zustimmungserklärung und drücken Sie auf Absenden

Nun werden Ihre Daten an die VDOE-Geschäftsstelle übermittelt.

Sobald Ihr Expertenprofil angelegt wurde, erhalten Sie eine Begrüßungsmail. Dann ist Ihr Profileintrag möglich.

Die VDOE-Expertensuche ist eine anerkannte Datenbank zur Vermittlung von selbstständig arbeitenden Oecotropholog*innen. Aktuell sind ca. 700 Expert*innen aus der gesamten Bundesrepublik in der VDOE-Expertensuche-Datenbank gelistet.

 

Für eine erhöhte Sichtbarkeit Ihrer Arbeit können Sie sich in der Datenbank der VDOE-Expertensuche eintragen lassen. Die VDOE-Expertensuche ermöglicht Journalist*innen, Verbraucher*innen und Auftraggeber*innen die bundesweite gezielte Suche nach selbstständig arbeitenden Oecotropholog*innen aus verschiedenen Bereichen.