Gemeinsame Pressemitteilung | Berlin, 28.10.2025
Im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – Pflegekompetenzgesetz (Drucksache 21/1511) haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD am 7. Oktober 2025 Änderungsanträge eingebracht, die eine Verschiebung der verpflichtenden Anbindung der Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) vorsehen.
Damit soll die ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehene Frist (§ 360 SGB V) auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden.
Laut Begründung der Änderungsanträge wird sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) und der elektronischen Hilfsmittelverordnung verzögern. Dies habe zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden müsse.
Bedeutung für die Heilmittelerbringer:innen:
Für die Praxen bedeutet die geplante Fristverschiebung:
- mehr Zeit zur technischen Vorbereitung (Konnektoren, eHBA, SMC-B, KIM-Dienste),
- mehr Raum für Schulung und Informationsvermittlung
- und die Möglichkeit, offene Fragen rund um Finanzierung, Datenschutz und Schnittstellen zu klären – damit die digitale Anbindung am Ende stabil, sicher und praxisnah umgesetzt werden kann.
Die maßgeblichen Spitzenverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB) begrüßen die geplante Fristverlängerung ausdrücklich. Aktuell arbeitet die gematik unter aktiver Einbeziehung der Verbände an der gemeinsamen Entwicklung der elektronischen Verordnung (eVO). Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Heilmittelberufe berücksichtigt werden.
Mit der Verschiebung der TI-Pflicht wird der Zeitplan realistischer. Das erweiterte Zeitfenster bietet zugleich die Chance, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Digitalisierung so vorzubereiten, dass Heilmittelerbringer:innen und ihre Patient:innen gleichermaßen von einer besseren Vernetzung, effizienteren Abläufen und einer höheren Versorgungssicherheit profitieren. Über das endgültige Ergebnis des Antrags zur Fristverlängerung werden die Verbände zeitnah informieren.
Zeichen: 2.296 (mit Leerzeichen) | Abdruck und Beleg erwünscht
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Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED)
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QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V.
An der Schießmauer 8 │89547 Gerstetten │www.quetheb.de
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Sandra Strehle | Tel.: 07323 9688 472 | info@quetheb.de
Quellenangabe:
Änderungsanträge der Fraktionen CDU, CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BT-Drucksache 21/1511, Änderungsantrag 6 (Seite 10)) vom 7. Oktober 2025. Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/1113366/21-14-0025-CDU-CSU-SPD-AeA-1-15-zum-Gesetzentwurf-Befugniserweiterung-und-Entbuerokratisierung-in-der-Pflege-nichtbarrierefrei.pdf (22.10.2025)