Erhöhung der Vergütung für das Heilmittel Ernährungstherapie

Erhöhung der Vergütung für das Heilmittel Ernährungstherapie

Als maßgebliche Verbände für das Heilmittel Ernährungstherapie (QUETHEB, VDD, VFED und VDOE) konnten wir mit dem GKV-Spitzenverband eine zweistufige Erhöhung der Vergütung (1. Stufe: +2,96 %, 2. Stufe: +2,5 %) über die Laufzeit von zwei Jahren aushandeln. Die neuen Preise sind in der Vergütungsvereinbarung aufgeführt. Die erste Stufe gilt bereits für Verordnungen ab dem 01.06.2025 (siehe Anlage 2, Vergütungsvereinbarung ab Seite 3), die zweite tritt ab dem 01.06.2026 in Kraft (ab Seite 6).

Die Anpassungen in Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) und die geänderte Anlage 2 des Vertrages der Ernährungstherapie sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/vertraege/vertraege.jsp