Erneute Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge und Aufnahme der Leistung Ernährungstherapie in Hamburger Beihilfevorschriften

Im Rahmen der turnusgemäßen Vergütungsverhandlungen der maßgeblichen Verbände für das Heilmittel Ernährungstherapie, darunter auch der VDOE, konnte eine Anpassung der Vergütung an die Inflation erzielt werden.

Die Ernährungstherapie für Beamte und Pensionäre von Bund und Ländern (Kommunen) ist seit 2019 beihilfefähig. Erfahrungsgemäß erfolgt hier die Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge zeitverzögert in den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Ernährungstherapie.

Konkret bedeutet dies: Für Bundesbedienstete wurde der beihilfefähige Höchstbetrag einer ernährungstherapeutischen Intervention pro 60 Minuten im Februar von 68,00 Euro auf 77,40 Euro erhöht und ab 01.08.2025 auf 79,90 Euro aktualisiert. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass immer der individuelle Bemessungssatz von Beamt*innen den Anteil der Kostenübernahme mitbestimmt. Er definiert den prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, der als Beihilfe gezahlt wird. Liegt dieser beispielsweise bei 70 Prozent, läge die Erstattung ebenfalls bei 70 Prozent des beihilfefähigen Höchstbetrages.

Meist passen die einzelnen Bundesländer nach und nach ihre Beihilfeverordnung (BVO) an. Durch die Anpassung der Vorschriften von Bund und diversen Bundesländern entfiel inzwischen für viele Beamte und Pensionäre die Begrenzung auf 16 Einheiten pro Jahr. Eine begrenzte Anzahl an Behandlungseinheiten gibt es weiterhin in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein (max. 16 Behandlungen) und in Berlin (max. 12 Behandlungen).

Behalten Sie die Vorschriften zu beihilfefähigen Leistungen und Höchstbeträgen sowohl für den Bund als auch für Ihr Bundesland bzw. angrenzende Bundesländer im Auge, damit die Anzahl der Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Monaten und die jeweilige Sitzungsdauer bei der Durchführung und Rechnungsstellung berücksichtigt werden können.

Einen weiteren Erfolg unserer Bemühungen: Seit dem 01.05.2025 ist die Leistung Ernährungstherapie auch im letzten Bundesland – Hamburg – in die Beihilfeverordnung (Nummer 67-75) aufgenommen worden. Dies hatte der VDOE seit August 2020 immer wieder gefordert. Nun haben auch Landesbeamte in Hamburg ein Anrecht auf Zuschüsse.

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