Kooperationen

#geradejetztgemeinsam

Zur Initiative #geradejetztgemeinsam hat der VDOE sich zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020 mit den relevanten Verbänden und Institutionen der Ernährungsberatung und –therapie (VDD, VFED, QUETHEB) zusammengeschlossen.

Neben verschiedenen Themen, die wir gemeinsam im Sinne der qualifizierten Ernährungsfachkräfte vorantreiben, haben wir uns gemeinsamen darauf geeinigt, 30 % der Punkte, die in einem Dreijahreszeitraum für die Nachzertifizierung zum Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ nachzuweisen sind, über Selbststudium anzuerkennen. Wir reagieren damit auf die infolge der Corona-Pandemie abgesagten Kongresse und Weiterbildungsseminare. Gleichzeitig machen wir auf die Möglichkeiten aufmerksam, über die Teilnahme an Webinaren, Online-Fortbildungsangebote der Fachzeitschriften und informelles Lernen etc. Wissen und Kompetenz zu erlangen.

Anlässlich der ERNÄHRUNG 2018 hat der VDOE gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) und dem Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e. V. (BDEM) die Kasseler Erklärung unterzeichnet und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe beschlossen. Aus der Steuerungsgruppe ist 2021 die AG EMET entstanden, die dieses Ziel, die partnerschaftliche, multidisziplinäre und sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ernährungsmedizin und Ernährungswissenschaft/Oecotrophologie zum Wohle der Patient*innen weiter vorantreibt. Die Verbände bekräftigen damit ihre gemeinsame Forderung nach einer Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung, Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland. Ernährungsmedizinische und -therapeutische Konzepte müssen als integrale, effektive Bestandteile von Therapie und Prävention anerkannt werden.

In der Kasseler Erklärung benennen die Gesellschaften die Ernährung und das Essverhalten als mitverantwortliche Faktoren für Volkskrankheiten wie Übergewicht, Diabetes und fordern eine gezielte Ernährungsintervention im medizinischen Alltag.

Download der Kasseler-Erklärung.

Um Ärzte auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit qualifizierten Ernährungsfachkräften aufmerksam zu machen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein neues Serviceheft “Ernährung – Möglichkeiten der Beratung und Therapie, Tipps für die Praxis und Beispiele” herausgebracht. Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit dem VDOE, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), dem Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), dem VFED und der QUETHEB. Zielgruppe sind niedergelassene Ärzte.

Neben der Vorstellung der Rahmenbedingungen für Ernährungsberatung im kassenärztlichen System und Links zu Berufs- und Fachverbänden, wird auch auf die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hingewiesen. Diese ist ab sofort als neutrale verbändeübergreifende Version auf der Seite des VDOE herunterzuladen. 

Die 24-seitige Broschüre ist auf sehr große Nachfrage gestoßen und kann kostenfrei (bis zu 5 Exemplare) auf der Seite der KBV bestellt oder als Download auf der Seite heruntergeladen werden.

Der VDOE ist formal als Stellungnahme berechtigte Institution für das Thema „Heilmittel-Richtlinie“ beim Gemeinsamen Bundesaussschuss (G-BA) zugelassen. Der BerufsVerband ist damit als Leistungserbringer in Bezug auf die Ernährungstherapie für die Indikationen seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose beim G-BA als maßgebliche Spitzenorganisation anerkannt.

 

Der Beschluss, dass Ärzt*innen Ernährungstherapie für die genannten Krankheitsbilder verordnen können, ist seit Januar 2018 in Kraft.

 

Die Rahmenempfehlungen für die Durchführung der Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen mit dem GKV-Spitzenverband sind nach intensiven Sitzungen erarbeitet! Auf dieser Grundlage verhandeln die beteiligten Verbände VDD, VFED, QUETHEB und VDOE nun mit den Krankenkassen die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Klar definiert sind bereits die notwendigen Qualifikationen der Anbieter*innen der Ernährungstherapie für diesen Bereich.

 

Der G-BA hatte am 16. März 2017 beschlossen, dass Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose leiden, das Recht auf eine Ernährungsberatung bekommen. Damit ist in einem über 18 Jahre dauernden Verfahren zur Anerkennung der ambulanten Ernährungstherapie ein Etappenziel erreicht.


Hintergrund: Im Jahr 2000 hatte das Bundessozialgericht der Klage einer selbstständigen Diätassistentin stattgegeben, die sich in der Ausübung ihrer Berufsfreiheit behindert sah, weil die Diättherapie nicht in den Heilmittelrichtlinien (§ 92, Abs. 1 Nr. 6 SGB V) aufgeführt ist. Zur Klärung des Sachverhaltes forderte das Gericht den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, darüber zu entscheiden, bei welchen Indikationen ein therapeutischer Nutzen der alleinigen Ernährungsberatung gegeben ist und diese somit als Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Am 22. Januar 2015 – 15 Jahre später – legte der G-BA seine Einsichten vor. In diesem Beschluss sieht der Ausschuss bei den meisten Indikationen keine medizinische Notwendigkeit für eine ambulante Ernährungsberatung. Dies hätte weitreichende Folgen für betroffene Patient*innen sowie für die qualifizierten Anbieter*innen ambulanter Ernährungstherapie. Daher hat das Gesundheitsministerium, Rechtsaufsicht des G-BA, diesen ersten Beschluss aus 2015 erst in Teilen beanstandet.

 

Lesenswerte Beiträge zum Thema:
Interview mit Prof. Anja Bosy-Westphal (AG Ernährungsforschung des VDOE):
Kein Zweifel am therapeutischen Nutzen der Ernährungstherapie
VDOE POSITION Nr. 4-2015

 

Ernährungsberatung: Therapeutischer Nutzen und Förderung der Gesundheit
von Prof. Anja Bosy-Westphal, Prof. Manfred J. Müller und Prof. Hans Hauner
Deutsches Ärzteblatt, 2015; 112(38): A-1516 / B-1271 / C-1243